Ratgeber · Stand November 2026 · nur für Fotos, die Sie selbst zeigen

Eigene Fotos im Internet finden und entfernen lassen

Ein altes Profilbild, ein Vereinsfoto, ein Bild von einer Firmenfeier: Fotos von Ihnen stehen oft an mehr Stellen, als Sie denken. Mit der Bildersuche großer Suchmaschinen finden Sie viele davon in einer Stunde. Für das Entfernen gibt es kostenlose Wege, zuerst beim Betreiber der Seite, dann bei der Suchmaschine.

Zwei Arten zu suchen

Nach Ihrem Namen finden Sie Bilder, die mit Ihrem Namen beschriftet sind, etwa auf Vereins- und Firmenseiten. Mit einem Foto (Bild-Rückwärtssuche) finden Sie Seiten, auf denen dasselbe oder ein sehr ähnliches Bild steht, auch ohne Namen. Beide Suchen ergänzen sich.

In fünf Schritten zu Ihren Fotos

  1. Bildersuche nach dem Namen

    Öffnen Sie Google und Bing in einem privaten Fenster und wechseln Sie zum Reiter „Bilder“. Suchen Sie Ihren Namen in Anführungszeichen, auch frühere Namen und die Verbindung mit Wohnort, Verein oder Arbeitgeber. Klicken Sie auf Treffer, die Sie zeigen, und notieren Sie die Seite, auf der das Bild steht, nicht nur die Bilddatei.

  2. Ausgangsfotos auswählen

    Legen Sie drei bis fünf Fotos bereit, die Sie selbst zeigen und die ohnehin öffentlich sind: Ihr Profilbild in Netzwerken, ein Bewerbungs- oder Firmenfoto, ein Bild, das Sie bei der Namenssuche gefunden haben. Laden Sie keine privaten Fotos hoch, die bisher nirgends stehen, und keine Fotos anderer Menschen.

  3. Google Lens: Suche anhand eines Bildes

    Auf google.com klicken Sie im Suchfeld auf das Symbol „Suche anhand von Bildern“ und dann auf „Datei hochladen“. Statt einer Datei können Sie auch die Adresse eines Bildes einfügen, das schon im Internet steht. Unter den Ergebnissen sind Seiten mit demselben oder einem ähnlichen Bild. Google weist darauf hin, dass es gesuchte Bildadressen speichern kann. Wählen Sie deshalb auch hier nur Fotos, die schon öffentlich sind.

  4. Bing: visuelle Suche

    Bing bietet im Suchfeld ebenfalls ein Kamera-Symbol für die Suche mit einem Bild. Die Ergebnisse unterscheiden sich von Google, deshalb lohnt sich die zweite Suche. Achten Sie auf Treffer mit dem Hinweis „Seiten, die dieses Bild enthalten“ oder ähnlich.

  5. Funde festhalten

    Notieren Sie für jeden Fund die Adresse der Seite, das Datum, den Betreiber (aus dem Impressum) und ob das Foto von Ihnen selbst stammt oder von jemand anderem aufgenommen wurde. Ein Bildschirmfoto der Seite mit Datum hilft, wenn Sie später nachweisen müssen, was dort stand.

Gesichtersuchmaschinen: besser nicht

Es gibt Dienste, die das Internet gezielt nach Gesichtern durchsuchen und zu einem hochgeladenen Foto alle Bilder derselben Person anzeigen. Wir empfehlen keinen dieser Dienste und nennen hier keinen. Sie verarbeiten biometrische Daten, die das Datenschutzrecht besonders schützt (Art. 9 DSGVO). Das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet für solche Datenbanken ist in der EU nach der KI-Verordnung verboten (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e). Wer dort sucht, gibt ein weiteres Foto seines Gesichts an einen Anbieter, oft mit Sitz außerhalb der EU.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein solcher Dienst Bilder von Ihnen führt, können Sie dort Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen oder sich bei Ihrer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Manche Dienste bieten ein Opt-out an, verlangen dafür aber ein Foto und oft einen Ausweis. Wägen Sie das ab, bevor Sie dort etwas hochladen.

Ein Foto entfernen lassen

  1. Selbst löschen, wo Sie es können

    Alte Profile, eigene Beiträge, Fotoalben in Netzwerken: Was Sie selbst eingestellt haben, löschen Sie am schnellsten selbst. Markierungen durch andere lassen sich in den meisten Netzwerken entfernen.

  2. Den Betreiber der Seite bitten

    Fotos, auf denen Sie erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung verbreitet werden (§ 22 Kunsturhebergesetz). Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, für Personen als Beiwerk neben einer Landschaft und für Bilder von Versammlungen (§ 23 KUG). Haben Sie früher eingewilligt, etwa für die Vereinsseite, können Sie die datenschutzrechtliche Einwilligung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); ob das auch für die Einwilligung nach dem Kunsturhebergesetz gilt, hängt vom Einzelfall ab. Zusätzlich können Sie die Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen. Schreiben Sie an die Adresse aus dem Impressum oder der Datenschutzerklärung, nennen Sie die Seite und das Foto und setzen Sie eine Frist. In der Regel muss die Stelle innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

  3. Die Plattform über ihren Meldeweg

    Steht das Foto in einem sozialen Netzwerk, nutzen Sie dort die Meldefunktion für Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte. Für rechtswidrige Inhalte müssen Plattformen einen Meldeweg anbieten und Meldungen bearbeiten (Art. 16 Gesetz über digitale Dienste, DSA).

  4. Die Suchmaschine, wenn die Quelle bleibt

    Löscht der Betreiber nicht, können Sie die Suchmaschine bitten, das Ergebnis bei der Suche nach Ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen. Wie das geht, steht auf der Seite Suchergebnis zum eigenen Namen entfernen lassen. Für bestimmte Bilder hat Google eigene Formulare, zum Beispiel für Bilder von Minderjährigen und für intime Bilder. Wichtig: Eine Auslistung entfernt das Bild nur aus den Suchergebnissen, nicht von der Seite selbst.

  5. Nach sechs Wochen nachsehen

    Suchen Sie mit denselben Fotos noch einmal. Kopien eines Bildes stehen oft auf mehreren Seiten, und Suchmaschinen zeigen alte Vorschaubilder noch eine Weile an.

Kursieren intime Bilder von Ihnen, ein gefälschtes Bild (Deepfake), oder werden Sie mit Fotos bedroht? Dann wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder die Polizei, zum Beispiel an HateAid (Beratung bei digitaler Gewalt), den Weissen Ring (Opfer-Telefon 116 006) oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016). Im Notfall wählen Sie 110.

Den Überblick behalten

Fotos sind ein Teil dessen, was über Sie im Internet steht. Die kostenlose Checkliste zeigt die übrigen Stellen. Selfscope ergänzt sie um einen Suchplan, Mustertexte für die Löschung, auch nach dem Recht am eigenen Bild, und ein Fundprotokoll für Ihren Browser, das die Fristen ausrechnet. Ihre Fotos und Funde bleiben dabei auf Ihrem Gerät.

Selfscope ansehen Gratis-Checkliste

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir schreiben nicht für Sie an Betreiber oder Suchmaschinen und können nicht zusagen, dass ein Foto entfernt wird. Ob gelöscht oder ausgelistet wird, entscheiden der Betreiber, die Suchmaschine, die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht.