Ratgeber · Stand Oktober 2026 · nur für Daten zu Ihrer eigenen Person
Auskunft bei Datenhändlern: Was wird über mich gespeichert?
Ein Werbebrief von einer Firma, bei der Sie nie Kunde waren. Ein Kredit, der wegen einer schlechten Bewertung nicht klappt. Dahinter stehen oft Unternehmen, die Adressen und Daten sammeln und weitergeben. Mit einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO erfahren Sie, was sie über Sie wissen und woher es stammt.
Wer mit Ihren Daten handelt
In Deutschland sind es vor allem drei Gruppen:
- Adresshändler vermieten oder verkaufen Adressen für Werbung, oft mit Merkmalen wie Alter, Wohngegend oder vermuteter Kaufkraft.
- Auskunfteien speichern Angaben zur Zahlungsfähigkeit und geben Banken, Vermietern oder Versandhändlern einen Score. Bekannt sind etwa SCHUFA, CRIF und Creditreform Boniversum.
- Personen- und Telefonverzeichnisse zeigen Name, Adresse oder Nummer öffentlich an, teils aus alten Einträgen.
Für alle gilt: Wer Daten über Sie verarbeitet, muss Ihnen auf Anfrage sagen, welche das sind.
Was Ihnen die Auskunft bringt
Nach Art. 15 DSGVO muss das Unternehmen mitteilen, ob es Daten über Sie verarbeitet. Wenn ja, nennt es unter anderem:
- die gespeicherten Daten selbst, auf Wunsch als Kopie (Art. 15 Abs. 3),
- den Zweck der Verarbeitung und wie lange gespeichert wird,
- an wen die Daten gegangen sind oder gehen,
- woher die Daten stammen, wenn Sie sie nicht selbst angegeben haben (Art. 15 Abs. 1 lit. g).
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Mit der Herkunft können Sie die Kette zurückverfolgen: Der Adresshändler nennt den Versandhändler, der Versandhändler die Gewinnspielseite. So finden Sie die Stelle, an der Sie widersprechen oder löschen lassen.
Die erste Auskunft ist kostenlos (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Antworten muss das Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats. In schwierigen Fällen darf es um zwei Monate verlängern, muss das aber im ersten Monat mitteilen (Art. 12 Abs. 3).
So fragen Sie in vier Schritten
Die Stelle herausfinden
Der Absender eines Werbebriefs muss auf Nachfrage sagen, woher er Ihre Adresse hat. Manchmal steht ein Hinweis schon klein auf dem Brief („Ihre Adresse haben wir von …“). Bei Auskunfteien hilft die Frage beim Vermieter oder bei der Bank, welche Auskunftei sie genutzt haben.
Die Datenschutz-Adresse suchen
Im Impressum oder in der Datenschutzerklärung des Unternehmens steht eine Adresse für Datenschutzanfragen, oft auch ein Online-Formular. Auskunfteien bieten meist ein eigenes Formular für die kostenlose Datenkopie an. Achten Sie darauf, die kostenlose Auskunft zu wählen und kein kostenpflichtiges Zusatzprodukt.
Kurz und eindeutig fragen
Nennen Sie Ihren Namen, Ihre aktuelle und frühere Anschriften und, wenn vorhanden, eine Kunden- oder Aktennummer. Bitten Sie um Auskunft nach Art. 15 DSGVO einschließlich Kopie der Daten und Herkunft. Einen Ausweis müssen Sie nur schicken, wenn das Unternehmen begründete Zweifel an Ihrer Identität hat (Art. 12 Abs. 6); schwärzen Sie dann alles, was nicht nötig ist.
Frist notieren, dann den nächsten Schritt wählen
Tragen Sie das Datum ein, an dem die Monatsfrist endet. Mit der Antwort entscheiden Sie: falsche Daten berichtigen lassen (Art. 16), Werbung widersprechen (Art. 21 Abs. 2) oder Löschung verlangen (Art. 17). Bleibt die Antwort aus, erinnern Sie einmal und wenden sich dann an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Werbung stoppen: Widerspruch wirkt sofort
Gegen die Nutzung Ihrer Daten für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, ohne Begründung (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Danach darf das Unternehmen Ihre Daten dafür nicht mehr verwenden. Sie können Auskunft und Widerspruch in einem Schreiben verbinden. Bei Auskunfteien ist der Weg ein anderer: Hier geht es um Berichtigung falscher oder Löschung veralteter Einträge, nicht um Werbung.
Den Überblick behalten
Wer mehrere Stellen anschreibt, verliert schnell den Überblick über Fristen und Antworten. Die kostenlose Checkliste zeigt, wo Sie überall suchen sollten. Selfscope ergänzt sie um Mustertexte für Auskunft, Widerspruch und Löschung, ein Fundprotokoll für Ihren Browser, das die Fristen ausrechnet, und einen Weg zur Auslistung bei Suchmaschinen.
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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir stellen keine Anfragen für Sie und können nicht zusagen, dass Daten gelöscht werden; das entscheiden das Unternehmen, die Aufsichtsbehörde oder ein Gericht.